Eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Fans muss der SC Paderborn 07 zahlen. Damit ahndet das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) das Zünden von Rauchkörpern durch SCP-Anhänger während des Spiels bei den Sportfreunden Lotte (2:1). Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.
Die Ermittlungen der Polizeibehörden und der beiden Klubs laufen weiterhin, um die Täter zu ermitteln. „Wir sind für jeden Hinweis dankbar. Bei einer Überführung werden wir die Täter in Regress nehmen und entsprechende zivilrechtliche Schritte einleiten“, betont Paderborns Geschäftsführer Martin Hornberger. Außerdem betont er: „Der SCP distanziert sich in aller Deutlichkeit und in jeglicher Form von Gewalt und Pyrotechnik.“
SC Paderborn 07 muss Geldstrafe zahlen
DFB-Sportgericht ahnet Zünden von Rauchkörpern beim 2:1 gegen Sportfreunde Lotte.
Datum der Veröffentlichung: 23.08.2017 08:45 Uhr | Autor: MSPW
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