Der FC Rot Weiß Erfurt hat dem angekündigten Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses, der eine Geldstrafe von 20.000 Euro für das Abbrennen von Pyrotechnik während des Thüringenderbys gegen den FC Carl Zeiss Jena (1:0) vorsieht, nicht zugestimmt und will eine mildere Bestrafung durch das DFB-Sportgericht erreichen.
Die Erfurter verweisen bei ihrem Einspruch auf die langjährige Praxis des Kontrollausschusses wie auch des DFB-Sportgerichts, erhebliches Fehlverhalten von Fans aus einer Gruppe durch die Schließung des entsprechenden Zuschauerbereichs für das nächste Heimspiel und eine Geldstrafe zu sanktionieren.
Die sportpolitische Entscheidung des DFB-Präsidiums, keine Zuschauerteilausschlüsse mehr beim DFB-Sportgericht zu beantragen, dürfe nach Meinung des Vereins nicht dazu führen, dass nur noch die Vereine durch Geldstrafen, aber nicht die Täter durch eine Schließung des Zuschauerblocks bestraft werden. So würden nur noch die Vereine die Folgen der Strafe tragen, da die Täter trotz moderner Videoüberwachungstechnik oft nicht feststellbar sind.
Rot-Weiß Erfurt kündigt Einspruch an
Verein will Geldstrafe von 20.000 Euro nicht akzeptieren.
Datum der Veröffentlichung: 01.10.2017 10:03 Uhr | Autor: MSPW
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