Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hansa Rostock wegen zweier Fälle „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro belegt.
In der vierten Minute des Spiels gegen Aufsteiger 1860 München (2:2) waren im Rostocker Zuschauerblock mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste die Begegnung für drei Minuten unterbrochen werden.
Außerdem war kurz vor Beginn der Partie gegen die Würzburger Kickers (0:4) ein pyrotechnischer Gegenstand abgebrannt worden. Hansa Rostock hat dem Urteil bereits zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
Rostock muss 3.500 Euro Strafe zahlen
DFB-Sportgericht ahndet zwei Vergehen von Hansa-Anhängern.
Datum der Veröffentlichung: 20.10.2018 10:00 Uhr | Autor: MSPW
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