Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Dienstag, 20. November, 13 Uhr, im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich den Einspruch des FC Hansa Rostock gegen ein Einzelrichterurteil. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Die Kammer hatte den FC Hansa wegen zweier Fälle „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 34.450 Euro belegt. Bis zu 11.000 Euro davon hätte der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können. Gegen dieses Urteil legte der Verein fristgerecht Einspruch ein und beantragte die mündliche Verhandlung.
Vor, während und nach dem DFB-Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart (2:0) am 18. August waren im Rostocker Zuschauerbereich insgesamt 92 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt worden. Außerdem wurden eine Rakete abgeschossen und fünf Becher in den Innenraum geworfen
Rostock: DFB-Sportgericht verhandelt über Einspruch
FC Hansa soll wegen Verhaltens einiger Anhänger Geldstrafe von 34.450 Euro zahlen.
Datum der Veröffentlichung: 08.11.2018 09:01 Uhr | Autor: MSPW
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