Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Preußen Münster zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro verurteilt. Damit ahndet der DFB das „unsportliche Verhalten“ der Preußen-Anhänger beim Heimspiel gegen die U 23 des SV Werder Bremen (3:1) am 8. Spieltag, als beim Einlaufen der Mannschaften pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden.
„Der DFB-Kontrollausschuss berücksichtigt zu Gunsten des SC Preußen Münster, dass der Verein die Vorfälle bedauert, Anstrengungen zur Ergreifung der Täter unternommen hat und im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten von Bremer Anhängern bei dem Spiel bereits eine Person ermittelt werden konnte“, heißt es in der Begründung. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
Preußen Münster muss 2.500 Euro zahlen
DFB-Sportgericht ahndet das Abbrennen von Pyrotechnik beim Spiel gegen Bremen II.
Datum der Veröffentlichung: 19.09.2015 10:09 Uhr | Autor: MSPW
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