Der FC Rot-Weiß Erfurt wird in der laufenden Drittliga-Saison mit dem Abzug von neun Punkten belegt. Diese Entscheidung hat der DFB-Spielausschuss am Donnerstag getroffen. Grund für diesen Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz, welchen der Verein am 13. März 2018 beim Amtsgericht Erfurt gestellt hat.
Basis des Urteils bildet Paragraf 6 der DFB-Spielordnung. Dieser schreibt im Falle eines Insolvenzantrags den Abzug von neun Punkten vor. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann von dieser Strafe abgesehen werden. Weitere spieltechnische Konsequenzen über den Punktabzug hinaus sind laut Spielordnung nicht vorgesehen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein hat eine Einspruchsfrist von sieben Tagen, hat dem Urteil aber bereits grundsätzlich zugestimmt. Der Verlust von neun Punkten führt dazu, dass die Thüringer mit nun 13 Zählern in der Tabelle der 3. Liga auf den letzten Platz abrutschen. Der Rückstand auf einen sportlichen Nichtabstiegsplatz wächst bei noch sieben ausstehenden Spieltagen auf 20 Punkte an. Erfurt ist in der laufenden Saison bereits ein Punkt wegen Verstoßes gegen die Zulassungsauflagen abgezogen worden. Der laufende Spielbetrieb ist nach Angaben des Vereins jedoch nicht gefährdet.
Neun Punkte Abzug für Rot-Weiß Erfurt
Hintergrund ist der Antrag auf ein Insolvenzverfahren.
Datum der Veröffentlichung: 29.03.2018 19:56 Uhr | Autor: MSPW
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