Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat eine Verwaltungsbeschwerde des Drittligisten Preußen Münster gegen einen Beschluss des DFB-Spielausschusses vom 30. Mai als unbegründet zurückgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war die Ansetzung des 28. und 29. Spieltags der 3. Liga durch den Spielleiter der 3. Liga sowie die Ablehnung einer hiergegen gerichteten Beschwerde durch den DFB-Spielausschuss. Das DFB-Bundesgericht hat die Einschätzung des DFB-Spielausschusses bestätigt, dass die Beschwerdefrist von vier Tagen gegen die Ansetzung bereits abgelaufen war, als Preußen Münster die Beschwerde gegen die Spielansetzung eingelegt hat.
Eine Entscheidung des DFB-Sportgerichts über den von Preußen Münster eingelegten Einspruch gegen die Wertung des Spiels vom 29. Spieltag gegen den FC Bayern München II, das der SC Preußen Münster mit 2:3 verloren hatte, steht noch aus.
Münster: Verwaltungsbeschwerde zurückgewiesen
SC Preußen hatte Einspruch gegen Spielansetzung eingelegt.
Datum der Veröffentlichung: 11.06.2020 11:32 Uhr | Autor: MSPW
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