Der 1. FC Magdeburg hatte gegen das Urteil Einspruch eingelegt, wodurch jetzt mündlich neu verhandelt wurde.
Das Urteil wurde wie folgt geändert:
Die Bewährungszeit für einen Teilausschluss wurde um 12 Monate verlängert anstatt aufgehoben. Die Zuschauerteilausschlüsse sind mit einer erhöhten Geldstrafe abgegolten. Die Gesamtstrafe beträgt jetzt 30.000,- Euro, von denen 10.000,- Euro für präventive Maßnahmen einzusetzen sind.
Das DFB-Sportgericht ist damit den Argumenten des 1. FC Magdeburg gefolgt. Der Verein hofft, dass die Fans in Zukunft auf Pyrotechnik verzichten.
In der ersten Hauptrunde im Landespokal von Sachsen-Anhalt trifft der 1. FC Magdeburg auf den Landesklassenvertreter SSV 80 Gardelegen. Das Spiel soll eigentlich am 21. oder 21. August stattfinden. Da der 1. FC Magdeburg an diesem Wochenende aber im DFB-Pokal spielt, muss ein neuer Termin gefunden werden. Das Spiel findet in Gardelegen statt.
Magdeburg wendet Zuschauerteilausschlüsse ab
Im Urteil vom 25. Mai wurde der 1. FC Magdeburg durch den DFB zu einer Geldstrafe und zu zwei Zuschauerteilausschlüssen verurteilt. Diese konnten jetzt abgewendet werden.
Datum der Veröffentlichung: 30.06.2016 18:40 Uhr | Autor: Niels-F. Popien
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