Das DFB-Sportgericht hatte den 1. FCM am 13. Oktober zu einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Verein Berufung eingelegt. Diese wurde jetzt zurückgezogen, da beim Spiel gegen den Chemnitzer FC durch Magdeburger Fans im Rahmen einer Choreo erneut Pyrotechnik gezündet wurde. Mit einem Kreuz aus bengalischen Fackeln wurde der verstorbene Fan Hannes verabschiedet. Der 1. FC Magdeburg befürchtete bei einem Gang vor das Bundesgericht, um das Urteil neu zu verhandeln, eine höhere Strafe und hat das Urteil durch den Rückzug der Berufung jetzt anerkannt.
Beim Spiel gegen den VfR Aalen müssen daher die Blöcke 3-6 der MDCC-Arena geschlossen bleiben. Beim Heimspiel gegen FSV Zwickau die Blöcke 3-5 sowie Block 12. Die Geldstrafe über 20.000,- Euro muss gezahlt werden, wovon allerdings 10.000,- Euro für präventive Zwecke eingesetzt werden können.
Magdeburg nimmt Berufung gegen DFB-Urteil zurück
Der 1. FC Magdeburg hat die Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 13. Oktober zurückgenommen. Der Grund dafür ist das erneute Abbrennen von Pyrotechnik beim Heimspiel gegen den Chemnitzer FC. Bei zweispielen müssen Zuschauerblöcke geschlossen bleiben.
Datum der Veröffentlichung: 09.11.2016 14:15 Uhr | Autor: NP
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