Der so genannte „Ausgliederungsausschuss“ des Aufstiegsanwärters Karlsruher SC hat sich in seiner zweiten Sitzung vor allem mit der möglichen Rechtsform für die angestrebte Ausgliederung seiner Lizenzspielerabteilung beschäftigt.
Rechtsanwalt Dr. Markus Schütz referierte über die Motive und Ziele einer Ausgliederung sowie deren mögliche Formen. Er sprach eine Empfehlung für eine „GmbH & Co KGaA“ aus. Alle Mitglieder des Ausschusses schlossen sich einstimmig den Ausführungen von Schütz an und präferierten ebenfalls die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Bis Mitte dieses Jahres soll im Ausschuss ein Ergebnis über die Ausgliederung feststehen und eine Empfehlung an die Gremien des KSC erfolgen. Präsident Ingo Wellenreuther möchte, dass bis dahin alle Bedenken ausgeräumt sind: „Nichts darf unbeantwortet bleiben“, so Wellenreuther.
KSC: Rechtsform für Ausgliederung wird geprüft
Präsident Ingo Wellenreuther stellt klar: „Nichts darf unbeantwortet bleiben“.
Datum der Veröffentlichung: 08.01.2019 09:10 Uhr | Autor: MSPW
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