Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kevin Großkreutz vom KFC Uerdingen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung und wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von sechs Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Davon sind vier Spiele direkt zu verbüßen, während die Vollstreckung der Sperre für die Meisterschaftsspiele fünf und sechs bis zum 31. Juni 2020 zur Bewährung ausgesetzt wird. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Großkreutz hatte seinem Gegenspieler Dimitry Imbongo Boele gegen Ende der ersten Halbzeit des Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach (2:2) absichtlich von hinten gegen den Bereich des Fußes beziehungsweise der Wade getreten. Schiedsrichter Robert Hartmann (Wangen) hatte diese Szene nicht gesehen, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich Anklage erheben konnte.
Für das Spiel im DFB-Pokal am Freitag, 20.45 Uhr, gegen seinen Ex-Klub Borussia Dortmund ist Großkreutz spielberechtigt.
KFC Uerdingen: Großkreutz darf gegen BVB spielen
Vier Ligaspiele Sperre und zwei Ligaspiele auf Bewährung für Ex-Nationalspieler.
Datum der Veröffentlichung: 07.08.2019 11:34 Uhr | Autor: MSPW
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