Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) hat dem Karlsruher SC die beantragte Ausnahmegenehmigung für die provisorische Südtribüne für den Fall des Aufstiegs in die 2. Bundesliga nun doch erteilt. Ursprünglich hatte die DFL die infrastrukturelle Auflage erteilt, die provisorische Südtribüne bis zum 1. September zu überdachen. Der KSC und die Stadt Karlsruhe legten gegen die Entscheidung aber erfolgreich Beschwerde ein.
„Die DFL GmbH hat die Argumente, die der Bewerber mit seiner Beschwerde zum Ausdruck gebracht hat, kritisch überprüft“, heißt es im zweiten Lizenzierungsbescheid der DFL. „Dabei ist sie aufgrund der erstmals in der Beschwerde vorgetragenen Tatsachen wie Nutzungsdauer, Kosten und fehlende Möglichkeit zur Zweitverwendung des Dachs sowie Gästekontingente auf der Haupttribüne zu der Entscheidung gelangt, dem Antrag des Bewerbers auf Befreiung vom Erfordernis der Komplettüberdachung ausschließlich für die Spielzeit 2019/2020 und nur ausnahmsweise stattzugeben.“
Mit einem Sieg am Samstag, 13.30 Uhr, im Spiel beim SC Preußen Münster kann der Karlsruher SC aus eigener Kraft die sportliche Qualifikation für die 2. Bundesliga perfekt machen. Der Vorsprung auf den drittplatzierten SV Wehen Wiesbaden beträgt zwei Spieltage vor dem Saisonende vier Punkte.
Karlsruher SC erhält Ausnahmegenehmigung
Provisorische Südtribüne muss nun doch nicht überdacht werden.
Datum der Veröffentlichung: 09.05.2019 08:42 Uhr | Autor: MSPW
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