Der Karlsruher SC hat in enger Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe Beschwerde bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) gegen deren Ablehnung des Ausnahmeantrags für die Nicht-Überdachung der provisorischen Südtribüne im Wildparkstadion eingelegt.
Die DFL hatte im Bescheid an den KSC über ihre erste Entscheidung im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens zur 2. Bundesliga gefordert, alle Tribünenplätze auf der provisorischen Südtribüne einschließlich des Hauptumlaufbereichs im Wildparkstadion bis spätestens zum 1. September zu überdachen.
In seiner Beschwerde listet der Karlsruher SC Argumente auf, die die DFL davon überzeugen sollen, eine Ausnahmegenehmigung für die Zweitliga-Saison 2019/2020 zu erteilen. Dazu gehören die seit den 1990-er Jahren bestehenden Ausnahmeregelungen für das Bestandsstadion. Als weitere Gründe für die Gewährung der Ausnahmegenehmigung führt die Beschwerde die Standdauer der provisorischen Südtribüne von höchstens zwölf Monate an und erinnert an die von der DFL geübte Praxis der mehrjährigen Ausnahmegenehmigungen für andere Vereine.
Karlsruher SC: Beschwerde gegen DFL-Entscheidung
Für die 2. Bundesliga müsste die Südtribüne komplett überdacht werden.
Datum der Veröffentlichung: 28.04.2019 10:04 Uhr | Autor: MSPW
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