Holstein Kiel muss Geldstrafe zahlen
DFB-Sportgericht ahndet Rauchbomben im Zuschauerblock der „Störche“ beim 1:1 in Stuttgart.
Datum der Veröffentlichung: 03.10.2013 11:52 Uhr | Autor: MSPW
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro belegt. Vor Spielbeginn des Drittligaspiels zwischen den Stuttgarter Kickers und Holstein Kiel (1:1) am 10. August 2013 waren im Zuschauerblock der „Störche“ Rauchbomben gezündet worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Kommentar von ntlpalzjvd am 03.05.2020 um 12:57 Uhr:
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