Geahndet wurden bei dem Urteil sieben unterschiedliche Vergehen durch Anhänger des FC Hansa Rostock bei fünf Ligaspielen zwischen dem 05. Dezember und 20. Februar 2016.
Verurteilt wurde der Verein zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.000,- Euro. Außerdem dürfen die Hansa Rostock Fans bis zum Ende der Saison keine Choreographien durchführen sowie Block- und Zaunfahnen und Banner im Stadion verwenden. Ebenfalls bis zum Ende der Saison muss der Verein mindestens vier eigene qualifizierte Ordnungskkräfte bei Auswärtsspielen einsetzen und die Bewährungszeit für ein Meisterschafts-Heimspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit (Geisterspiel) wird bis zum 28. Februar 2017 verlängert. Das Sportgericht verurteilte den Verein bereits am 17. November 2015 zu einem Besucherausschuss auf Bewährung bis zum 17. August 2016.
Der Verein Hansa Rostock hat bereits angekündigt das Urteil des DFB Sportgerichtes nicht zu akzeptieren und Einspruch einzulegen. Durch den Einspruch wird es zu einer mündlichen Verhandlung über das Urteil kommen.
Folgende Vorfälle wurden bei dem Urteil beachtet:
- Beim Spiel gegen VfL Osnabrück am 20. Januar wurde hinter einer Choreographie Pyrotechnik gezündet und eine Sexpuppe mit „erunglimpfendem Äußeren“ an einem Seil unter das Tribünendach gezogen
- Während der Partie beim SV Werder Bremen II wurde ein Kiosk im Gästebereich angegriffen
- Beim Spiel in Köln wurden Ordnungskräfte bedroht
- Beim Heimspiel gegen Erzgebirge Aue sind etwa 50 Rostocker Zuschauer in einen Pufferblock vorgedrungen um zum Gästeblock zu gelangen
- Beim Spiel gegen Aue und dem HFC wurden Spruchbänder mit „verunglimpfendem Inhalt“ gezeigt
Hansa Rostock akzeptiert DFB Strafe nicht
Das DFB Sportgericht hat den FC Hansa Rostock zu einer Bewährungszeit-Verlängerung, Geldstrafe und weiteren Auflagen verurteilt. Der Verein will die Strafe nicht akzeptieren und hat bereits angekündigt Einspruch einzulegen.
Datum der Veröffentlichung: 21.03.2016 18:32 Uhr | Autor: Niels-F. Popien
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