Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Dienstag, 8. August, ab 13 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Sportstrafsache gegen den Drittligisten FC Hansa Rostock. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Nach Zuschauer-Vorkommnissen in sechs Spielen der abgelaufenen Rückrunde war der FC Hansa Rostock am 13. Juli vom DFB-Sportgericht unter anderem zu einem Zuschauer-Teilausschluss bei einem Meisterschafts-Heimspiel verurteilt worden. Außerdem wurde der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt, wovon 5.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden können, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre. Hinzu kam die Auflage, ein Konzept zur Erhöhung der Sicherheit bei Auswärtsspielen zu erarbeiten und dieses dem DFB bis zum 31. August vorzulegen.
Gegen dieses Urteil des Einzelrichters hatte der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht beantragt.
Hansa Rostock: Verhandlung am 8. August
Verein will vor DFB-Sportgericht in Frankfurt Zuschauer-Teilausschluss abwenden.
Datum der Veröffentlichung: 22.07.2017 09:47 Uhr | Autor: MSPW
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