Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Donnerstag, 23. Januar, 13 Uhr, im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Einsprüche des FC Hansa Rostock gegen zwei vorausgegangene Einzelrichter-Urteile. Dabei geht es um Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 53.025 Euro. Geleitet wird die Sitzung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Zunächst war Rostock vom DFB-Sportgericht am 4. Dezember im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen "unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.925 Euro belegt worden.
Der Grund: In der ersten Minute des Ligaspiels beim SV Waldhof Mannheim (1:1) am 29. September hatten Rostocker Zuschauer mindestens 40 Rauchfackeln gezündet und mindestens 30 Raketen abgeschossen. Die Begegnung musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden. Außerdem hatte ein Rostocker Anhänger in der 30. Minute eine Plastikflasche geworfen und dabei auf dem Platz einen Spieler getroffen. Bis zu 15.000 Euro der Geldstrafe könnte der Verein laut Einzelrichter-Urteil für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni nachzuweisen wäre.
Am 11. Dezember hatte das Sportgericht den FC Hansa dann noch mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.100 Euro belegt. Vor dem Ligaspiel beim FC Carl Zeiss Jena (1:3) am 3. November hatte ein Rostocker Zuschauer ein Bengalisches Feuer abgebrannt und es in den Innenraum geworfen. In der 57. Minute wurde im Gästeblock ein Böller gezündet. Außerdem skandierten Rostocker Zuschauer kurz nach Abpfiff der Partie rassistische Parolen in Richtung der Jenaer Anhänger.
Hansa Rostock: Gerichtstermin steht
Am 23. Januar werden zwei Einsprüche gegen Geldstrafen verhandelt.
Datum der Veröffentlichung: 29.12.2019 10:52 Uhr | Autor: MSPW
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