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Hansa Rostock: Fahnenverbot aufgehoben

Nach Berufung gegen das Urteil aus Mitte April wurde jetzt neu verhandelt. Das Urteil wurde noch verschärft, aber das Fahnenverbot für die Heimspiele aufgehoben.

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Hansa Rostock: Fahnenverbot aufgehoben
Foto: Foto Huebner
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Verhandelt wurde vor dem DFB-Bundesgericht. Dieses Belegte den Verein mit einer Geldstrafe von 20.000 Euro (Ursprünglich 16.000 Euro). Für die ersten fünf Heimspiele in der neuen Saison gibt es für die Fans ein Choreo-Verbot. Anders als im ursprünglichen Urteil dürfen aber Block-, Zaunfahnen und Banner genutzt werden. Die maximale Zuschauerzahl auf der Südtribüne wurde auf 2.000 Fans begrenzt.

Die Verlängerung der Bewährungszeit für ein Meisterschafts-Heimspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“) bis zum 28. Februar 2017 bleibt bestehen. Bei allen Auswärtsspielen des FC Hansa Rostock müssen vier eigene qualifizierte Auswärtsordnungskräfte mitfahren.

In dem Strafmaß des neuen Urteils sind weitere Vorfälle in Großaspach, Würzburg und Mainz mit eingeflossen.

„Wir müssen mit dem Ergebnis zufrieden sein. Das Bundesgericht ist unserer Argumentationslinie gefolgt ist und hat das Verbot von Block- und Zaunfahnen sowie Fan-Bannern aufgehoben. Unser Hauptanliegen konnte damit erfüllt werden. Auch die Entscheidung über das Strafmaß für die weiteren Fälle von Zuschauerverfehlungen, die heute neben dem Urteil des Sportgerichts auch gleich verhandelt wurden, können wir akzeptieren. Die Höhe der Einzelstrafen wäre deutlich höher angesetzt worden“, so Hansa-Vorstand Robert Marien.

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