Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Hallescher FC „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt. Bis zu 4.000 Euro der Summe sind dabei für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen vorgesehen.
Geahndet wurde unter anderem das Zünden von Bengalischen Feuern vor dem Meisterschaftsspiel gegen die SG Dynamo Dresden (0:0). Nach dem Abpfiff waren außerdem Fan-Utensilien angezündet worden. Außerdem kam es beim Spiel gegen den SC Preußen Münster (1:0) im Stadionbereich zu körperlichen Auseinandersetzungen unter Hallenser Fans. Dabei wurden auch zwei Polizisten verletzt.
Hallescher FC muss zahlen
Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro „wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger“.
Datum der Veröffentlichung: 03.04.2016 10:00 Uhr | Autor: MSPW
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