Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger" mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt. Während des Heimspiels gegen den FSV Zwickau (0:2) am 12. Oktober hatte ein Zuschauer eine antisemitische Äußerung in Richtung des Schiedsrichters Franz Bokop (Vechta) gerufen.
Strafmildernd berücksichtigten Kontrollausschuss und Sportgericht allerdings zugunsten des Halleschen FC unter anderem, dass es sich um einen nur schwer zu verhindernden Ruf einer Einzelperson handelte, weitere Äußerungen durch das Einschreiten anderer Zuschauer verhindert wurden und sich der Verein deutlich von entsprechenden Verhaltensweisen distanziert hat.
Hallescher FC muss 4.000 Euro Strafe zahlen
Zuschauer hatte sich gegenüber Schiedsrichter antisemitisch geäußert.
Datum der Veröffentlichung: 09.04.2021 10:18 Uhr | Autor: MSPW
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