Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Hallescher FC wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.250 Euro belegt. Bis zu 4.000 Euro davon kann der Verein allerdings für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies muss der HFC dem DFB bis Ende Februar nachweisen.
Während der Partie des HFC beim FC Carl Zeiss Jena (3:0) Anfang August waren im Hallenser Zuschauerblock insgesamt 23 pyrotechnische Gegenstände gezündet und teilweise auf den Platz geworfen worden.
Außerdem waren nach Abpfiff des Spiels etwa zehn bis 15 Hallenser Zuschauer über den Zaun in den Innenraum geklettert, wo sie anscheinend die Auseinandersetzung mit rivalisierenden Anhängern im angrenzenden Block suchten. Der Ordnungsdienst drängte die Zuschauergruppen umgehend wieder in ihre Blöcke zurück. Der HFC hat dem Urteil zugestimmt. Es ist rechtskräftig.
Halle muss 13.250 Euro Strafe zahlen
Geahndet wurden Zuschauer-Vergehen beim 3:0 in Jena.
Datum der Veröffentlichung: 17.10.2018 08:55 Uhr | Autor: MSPW

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