Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hansa Rostock und den SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit Geldstrafen belegt. Rostock muss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger 4.620 Euro zahlen, Meppen ebenfalls "wegen unsportlichen Verhaltens" eines Fans eine Strafe von 300 Euro.
Kurz nach dem Beginn des Spiels gegen Viktoria Köln (3:3) am 20. Juli hatten Rostocker Zuschauer mindestens zehn Leuchtfeuer und einen Nebeltopf gezündet. Die Partie musste daraufhin für etwa 45 Sekunden unterbrochen werden.
In der 25. Minute der Partie des SV Meppen beim SV Waldhof Mannheim am 29. Juli (0:0) wurde aus dem Meppener Zuschauerbereich ein Plastikbecher auf das Spielfeld geworfen. Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
Geldstrafen für Rostock und Meppen
Anhänger beider Vereine hatten sich "unsportlich verhalten".
Datum der Veröffentlichung: 05.09.2019 09:02 Uhr | Autor: MSPW
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