Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Meppen und den FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils „wegen unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit Geldstrafen belegt. So muss Meppen 2.000 Euro bezahlen, Zwickau 1.050 Euro.
Aus dem Meppener Zuschauerbereich waren am Rande der (Montag-)Partie bei den Sportfreunden Lotte (0:0) zahlreiche kleine Schaumstoffbälle auf den Rasen geworfen worden. Um diese wieder wegzuräumen, musste die Begegnung anschließend für eine Minute unterbrochen werden.
Anhänger des FSV Zwickau hatten in der Begegnung bei Zweitliga-Absteiger Eintracht Braunschweig (1:1) mindestens drei Rauchtöpfe in verschiedenen Farben gezündet. Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
Geldstrafen für Meppen und Zwickau
DFB-Sportgericht ahndet „unsportliches Verhalten“ einiger Anhänger.
Datum der Veröffentlichung: 25.09.2018 09:05 Uhr | Autor: MSPW
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