Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Magdeburg „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Davon können 4.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre. Hinzu kommen mehrere Auflagen.
So darf der Klub Eintrittskarten zu Auswärtsspielen der neuen Saison 2017/2018 in der Regel nur online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkaufen. Nur in Ausnahmefällen darf mit Zustimmung des DFB davon abgewichen werden.
Außerdem muss der Verein bei Auswärtsspielen mindestens sechs eigene Ordner und mindestens zwei Fanbetreuer einsetzen. Magdeburger Anhänger müssen Choreografien für Auswärtsspiele mindestens fünf Werktage vor Anpfiff schriftlich beim Verein anmelden.
Grund für das Urteil: Vor Beginn des FCM-Spiels beim späteren Meister MSV Duisburg (0:0) hatte es Probleme mit Magdeburger Zuschauern im Einlassbereich des Stadions gegeben. In der zweiten Halbzeit folgte dann im Sichtschutz von zahlreichen zuvor verteilten Fahnen ein massives Abbrennen von Pyrotechnik im Gästebereich. Ein ähnliches Pyrotechnik-Szenario gab es dann auch in der zweiten Halbzeit der Partie beim VfR Aalen (2:2) am 13. Mai 2017, was in diesem Fall zu einer zweiminütigen Spielunterbrechung führte.
Geldstrafe und Auflagen für 1. FC Magdeburg
DFB-Sportgericht ahndet „unsportliches Verhalten“ von FCM-Fans in Duisburg und Aalen.
Datum der Veröffentlichung: 19.07.2017 09:00 Uhr | Autor: MSPW
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