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Geldstrafe gegen Preußen Münster - nicht spielberechtigt

Die „Adlerträger“ müssen 3500 Euro zahlen.

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Geldstrafe gegen Preußen Münster - nicht spielberechtigt
Foto: Preußen Münster
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt. Der Verein hatte am 1. Spieltag im Spielbericht der Drittliga-Begegnung gegen Wacker Burghausen (3:0) Ersatztorhüter Aziz Recep als einen der vier Akteure eingetragen, der nach den Anforderungen der DFB-Spielordnung als spielberechtigter U 23-Spieler gilt. Diese Angaben stimmten auch mit der Spielberechtigungsliste überein. Allerdings ergaben die Ermittlungen des DFB-Sportgerichts nun, dass Aziz Recep, der gegen Burghausen nicht zum Einsatz kam, griechischer und nicht deutscher Staatsbürger ist. Das wurde vor sechs Jahren beim Passantrag von Preußen Münster auch so angegeben, dann aber beim zuständigen DFB-Mitgliedsverband fälschlicherweise anders vermerkt. „Dem Verein kann und muss lediglich zur Last gelegt werden, dass er diesen Fehler nicht bemerkte oder monierte – dass ihm also ein Kontrollverschulden anzurechnen ist. Daher die Geldstrafe für ein unsportliches Verhalten und keine Änderung der Spielwertung“, so Achim Späth, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

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