Geldstrafe gegen den Halleschen FC
Der Aufsteiger muss 2.500 Euro für das Vergehen einiger Anhänger zahlen.
Datum der Veröffentlichung: 04.12.2012 08:31 Uhr | Autor: mspw
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Das Sportgericht des DFB hat jetzt eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro gegen den Aufsteiger Hallescher FC ausgesprochen. Grund sind zwei Vergehen der HFC-Anhänger. Beim 0:2 in Rostock waren im Halleschen Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und ein Knallkörper gezündet worden. In der Partie beim VfL Osnabrück (0:2) wurde im Gäste-Block ebenfalls ein Knallkörper entzündet. Der HFC hat dem Urteil zugestimmt.
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