Die Sportfreunde Lotte müssen tief in die Tasche greifen. Die Tecklenburger wurden vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen eines unsportlichen Verhaltens der Sportfreunde-Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt.
Im Viertelfinale des DFB-Pokals gegen den Bundesligisten Borussia Dortmund (0:3), das in Osnabrück stattgefunden hat, wurden in der 74. Minute im Lotter Zuschauerblock Laser benutzt, um Spieler des BVB zu blenden. Die Sportfreunde haben dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
Geldstrafe für Sportfreunde Lotte
2.000 Euro für die Nutzung eines Lasers.
Datum der Veröffentlichung: 02.04.2017 09:55 Uhr | Autor: MSPW
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