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FC Hansa Rostock muss für Fehlverhalten der Fans bezahlen

Nun ist bekannt geworden, dass Fußball-Drittligist FC Hansa Rostock wegen mehrerer massiver Fehlleistungen seiner Fans kräftig zahlen muss. So hat das Sportgericht beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) nun entschieden, dass nach einem entsprechenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses die „Hansa-Kogge“ eine Strafzahlung in Höhe von satten 10.000 Euro wegen unsportlichen Verhaltens in gleich drei Fällen verurteilt wird.

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FC Hansa Rostock muss für Fehlverhalten der Fans bezahlen
Foto: Hansa Rostock
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FC Hansa bedauert die Vorfälle

Am 6. August 2014 beim Auswärtsspiel bei Holstein Kiel, gab es ebenso strafwürdige Aktionen der FCH-Fans, wie am 29. August 2014 beim Gastspiel beim FSV Mainz 05 II und am 24. September 2014 beim SC Fortuna Köln. Nun müssen dafür die notwendigen Konsequenzen getragen werden. Etwas strafmildernd für den F.C. Hansa Rostock erweist sich die Tatsache, dass der Verein die Vorfälle bedauert und sich dafür bereits entschuldigt hat. Dazu wurden intensive Nachforschungen angestellt, um die Täter zu ermitteln. Auch die zahlreichen präventiven Maßnahmen des Klubs sind umfassend in das Strafmaß einbezogen worden.

Bis zum 2. Januar 2015 gibt es die Bewährungszeit

Auf der Homepage des Vereins ist auch zu lesen: „Der DFB-Kontrollausschuss hatte in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, ob durch die Vorkommnisse während der oben genannten Partien ein Widerruf der Bewährung aus der Entscheidung Nr. 78/2013/2014 vom 17. April 2014 zu beantragen ist. Unter Zurückstellung der Bedenken sieht der DFB-Kontrollausschuss im summarischen Verfahren hiervon nochmals ab. Die Bewährungszeit endet nach wie vor am 02. Januar 2015.“

Hansa Rostock droht ein Geisterspiel

Rainer Friedrich arbeitet bekanntlich für Prävention und Stadionmanagement und weiß zu berichten: „Der DFB-Kontrollausschuss hat unmissverständlich klar gemacht, dass ein Widerruf der Bewährung - bei weiteren Fällen von unsportlichen Verhaltens seitens unserer Fans - unausweichlich ist! Das bedeutet im Klartext, dass unserem Verein ein Geisterspiel mit massiven finanziellen Schaden droht, der mit einem erheblichen Imageverlust für den F.C. Hansa einhergeht. Wir fordern unsere Anhänger nochmals und mit aller Deutlichkeit dazu auf, sich dessen bewusst zu sein und alles, was unserem Verein schadet, zu unterlassen."

Von einer Anklageerhebung wird abgesehen

Da der F.C. Hansa Rostock dem Urteil des DFB-Sportgerichts bereits zustimmen konnte, ist dieses Urteil damit rechtskräftig. Dadurch hat sich der DFB-Kontrollausschuss auch dazu bereit erklären können, dass „von einer Anklageerhebung gegen den F.C. Hansa Rostock wegen der Vorkommnisses vor dem Meisterschaftsspiel gegen Rot-Weiß Erfurt (2. August 2014) und während der Partie bei den Stuttgarter Kickers in Reutlingen (4. Oktober 2014)“ abgesehen wird. Nach einer Zustimmung durch das DFB-Sportgericht ist dieses Verfahren eingestellt worden.

Quelle: fc-hansa.de

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