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FC Carl Zeiss Jena: Alexander Voigt und FCC finden noch keine Einigung

Der FC Carl Zeiss Jena und Ex-Abwehrspieler Alexander Voigt trafen sich gestern vor dem Jenaer Richter wieder. Grund war die fristlose Kündigung wegen Beleidigung. Beide Seiten konnten sich noch nicht einigen.

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FC Carl Zeiss Jena: Alexander Voigt und FCC finden noch keine Einigung
Foto: Carl Zeiss Jena
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Alexander Voigt selbst war gar nicht erst zur Verhandlung nach Jena angereist. Über seine Rechtsanwältin Katrin Süßbrich ließ der ehemalige Abwehrchef der Thüringer seine Wünsche bzw. Forderungen vor dem Jenaer Arbeitsgericht vertreten. Diese sehen im Detail eine Gesamtsumme von 32.400 Euro vor, die sich aus 28.000 Euro Gehalt und 4.400 Euro Prämien zusammensetzt. Der FC Carl Zeiss Jena schlug eine Summe von 14.000 Euro vor. Eine Einigung konnten allerdings die Vertreterin Voigts und Roy Stapelfeld (Geschäftsführer FCC) nicht finden.

Voigt wurde aus dem Team gefeuert, weil er im Auswärtsspiel des FC Carl Zeiss Jena in Sandhausen den Torwarttrainer Tomislav Piplica mit dem Satz „Halt die Fresse, Du Wichser“ beleidigt hat. Der zuständige Richter Harald Maiwald indes sieht allein für diesen Satz die Grundlage für eine fristlose Kündigung noch nicht erfüllt. Somit könnte der FC Carl Zeiss Jena durchaus für eine höhere Zahlung an Voigt verdonnert werden. Präsidiumsmitglied Jörg Rosenberg teilt mit, dass man sich gelassen auf die anstehende Verhandlung am 12. Juli vorbereiten wird. Auch das Vergleichsangebot von Richter Maiwald, 28.000 Euro an Voigt zu zahlen, der wiederrum auf die Summe der Prämie verzichtet, lehnten beide Parteien ab. Voigts Anwältin Süßbrich sprach vor dem Richter über einen Imageschaden für ihren Mandanten, durch das Vorgehen des Vereins. Dies wies der Richter allerdings mit der von Voigt zugegebenen Beleidigung zurück. Denn schließlich habe sich Voigt durch die Aussage selbst den Imageschaden zugefügt. Voigt, der bereits einen neuen Vertrag bei Victoria Köln unterzeichnet hat, hatte die Beleidigung direkt nach dem Spiel öffentlich bei Journalisten bestätigt.
Am 12. Juli wird beim Kammertermin die Rechtmäßigkeit der Kündigung geprüft.

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