Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Energie Cottbus wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger in drei Fällen mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 6.050 Euro belegt.
Vor dem Beginn des Duells mit dem FC Hansa Rostock (3:0) waren im Zuschauerbereich der Lausitzer sieben pyrotechnische Fackeln gezündet worden. Während des DFB-Pokalspiels gegen den SC Freiburg (3:5 im Elfmeterschießen) hatten Energie-Anhänger einige Papierkugeln auf das Spielfeld geworfen. Die Begegnung musste daraufhin kurz unterbrochen werden.
Außerdem wurden in der Partie beim Mitaufsteiger TSV 1860 München (0:2) insgesamt sieben Getränkebecher aus dem Cottbuser Zuschauerbereich in den Innenraum geworfen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
Energie Cottbus muss 6.050 Euro zahlen
DFB-Sportgericht ahndet drei Zuschauervergehen.
Datum der Veröffentlichung: 01.10.2018 09:07 Uhr | Autor: MSPW
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