Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die Sperre von vier Meisterschaftsspielen gegen Offensivspieler Aias Aosman von Dynamo Dresden bestätigt. Damit folgte das Gremium dem vorangegangen Einzelrichter-Urteil des Sportgerichts vom 3. Dezember. Aosman hatte beim 0:0 gegen Preußen Münster einen Gegenspieler angespuckt.
Der DFB-Kontrollausschuss hatte während der Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus sogar eine Sperre von fünf Spielen beantragt. Diesem Antrag folgte das Gericht allerdings nicht.
Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: „Nach der Beweisaufnahme stand unstrittig fest, dass Aias Aosman seinen Münsteraner Gegenspieler Benjamin Schwarz angespuckt hat, was Herr Aosman während der Verhandlung auch eingeräumt hat und zudem weitere Fernsehaufnahmen belegt haben. Das Spucken war gezielt und hat Herrn Schwarz im Gesicht getroffen. Dies stellt eine höchst unschöne Unterart der Tätlichkeit dar und war entsprechend zu sanktionieren.“
Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts kann Aosman binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen.
Dresden: Aosman für vier Spiele gesperrt
Nach mündlicher Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht.
Datum der Veröffentlichung: 11.12.2015 16:23 Uhr | Autor: MSPW
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