Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im Einzelrichter-Verfahren auch den Einspruch von Drittliga-Absteiger SC Preußen Münster gegen die Spielwertung der Begegnung mit dem SV Meppen vom 1. Juli 2020 als unbegründet zurückgewiesen. Meppen hatte die Partie 3:0 gewonnen und damit den Abstieg der "Adlerträger" endgültig besiegelt.
In den letzten Wochen hatte das DFB-Sportgericht bereits Münsters Einsprüche gegen die Wertungen der 2:3-Niederlage beim FC Bayern München II vom 3. Juni 2020 sowie der beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC vom 16. Juni 2020 und bei Eintracht Braunschweig vom 20. Juni 2020 als unbegründet zurückgewiesen. Außerdem hatte das DFB-Bundesgericht erst am Donnerstag die Verwaltungsbeschwerde von Preußen Münster gegen die Ansetzung der Spieltage 35 bis 38 der 3. Liga als unbegründet zurückgewiesen.
Münster hatte sämtliche Einsprüche gegen die Spielwertungen damit begründet, dass "die Austragung der Spiele gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe". Bislang blieben alle Protest-Verfahren erfolglos.
DFB weist weiteren Einspruch von Preußen Münster zurück
Sportgericht sieht auch Protest gegen Meppen-Spiel als unbegründet an.
Datum der Veröffentlichung: 18.07.2020 15:07 Uhr | Autor: MSPW

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