Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die mündlichen Berufungsverhandlungen gegen den FC Carl Zeiss Jena und den FC Hansa Rostock terminiert. Am Montag, 7. Januar, 11 Uhr, tagt das Gremium unter Vorsitz von Oskar Riedmeyer, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, in Frankfurt in Sachen Carl Zeiss Jena. Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, leitet dann am 22. Januar, 14 Uhr, die Sitzung im Fall Hansa Rostock.
Beide Vereine hatten Einspruch gegen Urteile des DFB-Sportgerichts eingelegt. Jena war wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger in insgesamt vier Fällen (unter anderem Einsatz von Pyrotechnik sowie wiederholtes Werfen von Gegenständen) mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 24.900 Euro belegt worden. Gegen Rostock hatte das Sportgericht eine Strafe von 38.350 Euro verhängt. Hier sollen sich Hansa-Fans in drei Fällen (unter anderem durch das Abbrennen von Bengalischen Fackeln und Rauchtöpfen) unsportlich verhalten haben.
DFB verhandelt Jena- und Rostock-Einsprüche
Vereine waren wegen Fehlverhalten einiger Fans zu Geldstrafen verurteilt worden.
Datum der Veröffentlichung: 20.12.2018 08:52 Uhr | Autor: MSPW
Teilen Sie diesen Artikel mit Ihren Freunden:
Vorheriger Artikel:
» Fortuna Köln: Pause für Ruprecht und Ernst
» Fortuna Köln: Pause für Ruprecht und Ernst
Nächster Artikel:
» Wehen Wiesbaden legt am 3. Januar wieder los
» Wehen Wiesbaden legt am 3. Januar wieder los
Diese 3. Liga News könnten Sie ebenfalls interessieren
Kommentare
Kommentar schreiben
Kommentar zu dieser News
Zu dieser News sind noch keine Kommentare vorhanden!
WhatsApp Newsletter
Täglich die neusten News zur Liga im Newsletter:
News suchen
Noch nicht die passende Infos gefunden? Durchschen Sie unsere News: