Nach erneuten Zuschauer-Vorkommnissen in fünf Fällen erhält der 1. FC Magdeburg eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro und muss seine nächsten beiden Drittliga-Heimspiele unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen die Zuschauerbereiche der Nordtribüne (Stadionblöcke drei bis sechs) geschlossen bleiben. Das entschied das DFB-Sportgericht.
Das Sportgericht hatte die Bewährung der Ende Februar gegen den 1. FC Magdeburg verhängten Strafe widerrufen. Diese beinhaltete einen Teilausschluss der Öffentlichkeit, der zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt war. Hinzu kommen im aktuellen Urteil als Konsequenz der neuerlichen Vorfälle ein weiterer Teilausschluss der Öffentlichkeit und die Geldstrafe. Unter anderem hatte FCM-Anhänger Gegenstände auf das Spielfeld geworfen und Absperrungen durchbrochen.
DFB-Sportgericht bestraft 1. FC Magdeburg
Verein muss 9.000 Euro zahlen und einige Stadionblöcke schließen.
Datum der Veröffentlichung: 26.05.2016 10:17 Uhr | Autor: MSPW
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