Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Widerspruch des VfR Aalen gegen den Abzug von neun Punkten im Zuge des Insolvenzverfahrens zurückgewiesen.
Die Zuständigkeit über die Entscheidung solcher Beschwerden hatte das DFB-Präsidium zuvor gemäß der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung auf den 1. Vizepräsidenten für Amateure, Rechts- und Satzungsfragen, Dr. Rainer Koch, übertragen.
Zur Begründung verweist das DFB-Präsidium im Wesentlichen auf die bisherigen Ausführungen des DFB-Spielausschusses, der die Aalener Beschwerde zuvor ebenfalls abgewiesen hatte.
Grund für den Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz, den der VfR Aalen im Februar dieses Jahres gestellt hatte. Die Liquidität des VfR - entscheidendes Kriterium für die Zulassung zur 3. Liga - ist nach derzeitiger Kenntnislage bis zum 30. Juni 2017 gesichert. Dies hatte der DFB im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison festgestellt. Der VfR Aalen verbleibt mit 41 Zählern aus 32 Spielen auf Tabellenplatz 13.
Der VfR Aalen will nun in die nächste Instanz gehen und fristgerecht binnen einer Woche eine Verwaltungsbeschwerde zum DFB-Bundesgericht einreichen.
DFB-Präsidium: Punktabzug für VfR Aalen bestätigt!
Verein kündigt umgehend Verwaltungsbeschwerde beim DFB-Bundesgericht ein.
Datum der Veröffentlichung: 11.04.2017 12:35 Uhr | Autor: MSPW
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