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DFB-Pokal: Osnabrück scheidet am grünen Tisch aus

Die Entscheidung ist da. Das abgebrochene Spiel im DFB Pokal zwischen Drittligist VfL Osnabrück und RB Leipzig wird mit 2-0 für RB Leipzig gewertet.

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DFB-Pokal: Osnabrück scheidet am grünen Tisch aus
Foto: Der DFB hat entschieden (FU-Sportfotografie)
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat im Einzelrichterverfahren darüber entschieden, dass das abgebrochene Spiel in der 1. Hauptrunde des DFB-Pokals zwischen VfL Osnabrück und RB Leipzig mit 2-0 für RB Leipzig gewertet wird.

Das Spiel war in der 71. Spielminute durch Schiedsrichter Martin Petersen abgebrochen worden, nachdem Petersen von einem Feuerzeug am Kopf getroffen wurde, welches aus dem VfL Fanblock aufs Spielfeld geworfen wurde. Besonders bitter, der VfL Osnabrück führte zu dem Zeitpunkt mit 1-0 durch ein Tor von Halil Savran nach nur 20 Sekunden Spielzeit.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erläutert das Urteil unter dfb.de wie folgt: "Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist. Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, als Rechtsfolge alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich." Weiter heißt es: „Das Angebot von RB Leipzig, mit einem Wiederholungsspiel einverstanden zu sein, ist als faire Geste zu werten, ändert aber nichts an der Entscheidung des Sportgerichts. Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit“.

Inzwischen hat der VfL Osnabrück das Urteil des DFB auch akzeptiert und legt keine Rechtsmittel ein. „Wir sehen nach wie vor kein Verschulden bei einem der beteiligten Vereine. Der Spielabbruch ist laut DFB dennoch von uns als gastgebendem Verein zu verantworten. Das schuldhafte Verhalten einzelner Zuschauer im Fanblock der Ostkurve ist dem VfL Osnabrück zuzurechnen. Wir vertreten auch weiterhin die Auffassung, dass ein Wiederholungsspiel im Sinne des Sports für alle Beteiligten die beste Alternative gewesen wäre. Wir müssen aber akzeptieren, dass die DFB-Statuten diese Lösung als rechtswidrig ansehen“, erklärt VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend.

Über weitere Sanktionen gegen den Verein VfL Osnabrück wird erst noch durch den DFB-Kontrollausschuss gesondert entschieden. Für Hinweise die zur Ergreifung des Täters führen, hat der VfL eine Belohnung über 5.000 Euro ausgesetzt.

Heute Abend ab 22.45 Uhr werden die Begegnungen der 2. Hauptrunde im DFB-Pokal live in der ARD ausgelost.

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