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DFB ergänzt Hygienekonzept für 3. Liga und Frauen-Bundesliga

Anzahl an Mannschaftsquarantänen und Spielausfällen soll reuziert werden.

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DFB ergänzt Hygienekonzept für 3. Liga und Frauen-Bundesliga
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Das DFB-Präsidium hat Ergänzungen im Hygienekonzept für die 3. Liga und die FLYERALARM Frauen-Bundesliga beschlossen. Die Anpassungen sind von der "Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb" auf Initiative der zuständigen Ausschüsse der beiden Ligen erarbeitet worden. Sie sollen dabei helfen, die Anzahl an Mannschaftsquarantänen und Spielausfällen zu reduzieren.

Das Hygienekonzept für die 3. Liga und die FLYERALARM Frauen-Bundesliga beinhaltet nun ein als Checkliste dienendes Compliance-Protokoll sowie eine Datei zur Kontaktverfolgung. Beide Dokumente sind im Falle positiver Covid-19-Testergebnisse jeweils verbindlich von den Klubs auszufüllen. Dies soll die Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern optimieren, die dortige Nachverfolgung möglicher Infektionsketten erleichtern und eine noch fundiertere Entscheidungsgrundlage für die Festlegung der Folgemaßnahmen bieten.

FFP2-Masken für An- und Abreise ausdrücklich empfohlen

Außerdem ist ab sofort sowohl in der 3. Liga als auch in der Frauen-Bundesliga die Abreise einer Mannschaft zu einem Spielort erst dann erlaubt, sobald die Ergebnisse der letzten vor dem Spieltag angesetzten Testreihe vorliegen. Für An- und Abreise empfiehlt das Hygienekonzept ausdrücklich das Tragen von FFP2-Masken.

Das Hygienekonzept, erarbeitet von der gemeinsamen "Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb" des DFB und der DFL, hatte im letzten Jahr die Grundlage für den Restart im deutschen Profifußball gelegt. Im Fokus steht dabei der Arbeitsschutz für die rund um den Spielbetrieb beteiligten Arbeitnehmer*innen.

Die enthaltenen Maßnahmen beziehen sich auf die Organisation und Durchführung des Trainings- und Spielbetriebs sowie die Arbeitsabläufe in den Stadien. Das Konzept berücksichtigt die Anforderungen an den Arbeitsschutz gemäß der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegebenen "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel". Die auch für den Fußball zuständige gesetzliche Unfallversicherung VBG sieht das Konzept im Einklang mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Als Arbeitgeber tragen die Klubs die Verantwortung für die jeweilige Umsetzung der im Konzept festgehaltenen Maßnahmen.

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