Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung die Berufung des Drittligisten FC Carl Zeiss Jena gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts zurückgewiesen. Damit bleibt die am 25. Oktober 2018 wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger verhängte Geldstrafe in Höhe von 24.900 Euro bestehen.
Oskar Riedmeyer, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung leitete, sagte anschließend zur Urteilsbegründung: „Im Berufungsverfahren haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, was die Vorfälle an sich betrifft. Darüber hinaus haben wir festgestellt, dass der Verein weitere Schritte hätte unternehmen können, um Vorkommnisse dieser Art zu verhindern. So gab es beispielsweise keine verbindlichen Absprachen mit den Fanbeauftragten und auch keine wirksame Kontrolle des im Stadion befindlichen Fanprojekts.“
Ein Großteil der gegen Jena verhängten Geldstrafe resultiert aus den Geschehnissen vor und während des DFB-Pokalspiels gegen den Zweitligisten 1. FC Union Berlin (2:4) am 19. August 2018, als Jenaer Zuschauer mindestens 47 pyrotechnische Gegenstände abbrannten und in der zweiten Halbzeit dreimal eine Papierrolle in Richtung des Schiedsrichterassistenten warfen. Am 28. Juli 2018 vor Beginn des Drittligaspiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach (3:2) waren im Jenaer Zuschauerbereich ferner zehn pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Außerdem hatten Jenaer Zuschauer in der 15. Minute des Drittligaspiels bei Eintracht Braunschweig (0:2) am 14. September 2018 bei einem Eckstoß für die Gastgeber mindestens drei Gegenstände in Richtung der Eckfahne geworfen.
DFB-Bundesgericht weist Jenas Berufung zurück
FC Carl Zeiss muss wegen "unsportlichen Verhaltens" einiger Fans 24.900 Euro zahlen.
Datum der Veröffentlichung: 07.01.2019 15:37 Uhr | Autor: MSPW
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