Der FC Hansa Rostock wurde durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt. Grund war „unsportliches Verhalten“ einiger Hansa-Anhänger. So war während des Auswärtsspiels bei Rot-Weiß Erfurt (1:4) im Rostocker Zuschauerbereich ein Knallkörper gezündet worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Rainer Friedrich, Vorstand für Stadionmanagement und Prävention beim FC Hansa, nimmt dazu Stellung: „Wir haben gerade mit größter Anstrengung und der überwältigender Unterstützung der großen Hansa-Familie die Herausforderung der DFB-Nachlizenzierung gemeistert. Jede Strafzahlung ist für den Verein sowohl wirtschaftlich als auch hinsichtlich seines Ansehens ein großer Schaden. Deshalb rufen wir unsere Anhänger dazu auf, sich bei den Spielen besonnen, fair und somit im Sinne ihres FC Hansa zu verhalten.“
DFB: Rostock muss 2.000 Euro zahlen
Knallkörper im Hansa-Block wird vom Sportgericht mit Geldstrafe geahndet.
Datum der Veröffentlichung: 28.01.2015 08:02 Uhr | Autor: MSPW
Teilen Sie diesen Artikel mit Ihren Freunden:
Vorheriger Artikel:
» Regensburg: Strebinger stebt nach Nummer eins
» Regensburg: Strebinger stebt nach Nummer eins
Nächster Artikel:
» Borussia Dortmund: Dudziak wird Profi
» Borussia Dortmund: Dudziak wird Profi
Diese 3. Liga News könnten Sie ebenfalls interessieren
Kommentare
Kommentar schreiben
Kommentar zu dieser News
Zu dieser News sind noch keine Kommentare vorhanden!
WhatsApp Newsletter
Täglich die neusten News zur Liga im Newsletter:
News suchen
Noch nicht die passende Infos gefunden? Durchschen Sie unsere News: