Die Gerichtsverhandlung zwischen dem Chemnitzer FC und seinem ehemaligen Spieler Daniel Frahn geht in die nächste Runde. Der Verein hat angekündigt, gegen das vom Arbeitsgericht Chemnitz gesprochene Urteil Berufung einzulegen. Das Gericht hatte entschieden, die Gründe für die am 5. August ausgesprochene außerordentliche und fristlose Kündigung gegen den 32-jährigen Stürmer seien nicht ausreichend. Die Kündigung sei damit unwirksam.
Zum Hintergrund: Frahn hatte verletzungsbedingt das Ligaspiel des CFC beim Halleschen FC (1:3) verpasst und die Partie deshalb aus dem Gäste-Block verfolgt - allerdings angeblich zusammen mit Mitgliedern rechtsgesinnter Gruppen. Der Verein sah darin ein "massiv vereinsschädigendes Verhalten" und hatte sich mit sofortiger Wirkung von Frahn getrennt.
Durch die angekündigte Berufung ist die Entscheidung des Arbeitsgerichts Chemnitz noch nicht rechtskräftig und die Kündigung bleibt vorerst aufrechterhalten. "Daniel Frahn wird damit weiterhin nicht am Trainings- und Spielbetrieb des Chemnitzer FC teilnehmen", teilte der Verein in einer offiziellen Erklärung mit.
Chemnitzer FC: Berufung gegen Frahn-Urteil
Verein will fristlose Kündigung des 32-jährigen Stürmers weiter aufrechterhalten.
Datum der Veröffentlichung: 12.12.2019 08:31 Uhr | Autor: MSPW

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