Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat den Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 23. Juli aufgehoben. Das heißt: Laut Beschluss des OLG Dresden ist Insolvenzverwalter Klaus Siemon doch berechtigt, die gesellschaftlichen Stimmrechte des Chemnitzer FC zu vertreten und auszuüben. Eine Genehmigung oder Zustimmung seitens des Vereinsvorstands ist demnach nicht vorgesehen.
"Aufgrund des OLG-Beschlusses herrscht nun die rechtssichere Voraussetzung, neue Notvorstände zu bestellen", teiltw der CFC offiziell mit. "Sofern das Gericht neue Notvorstände bestellt, könnten Voraussetzungen geschaffen werden, die die Gesellschafter der Chemnitzer FC Fußball GmbH ihr Engagement künftig fortsetzen lassen, eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen und diese mit Transparenz, Businessplänen und Objektivität durchzuführen. Dies ist Bedingung, um den geplanten und bereits eingeleiteten Sanierungsplan des Insolvenzverwalters weiter umzusetzen."
Chemnitz: Insolvenzverwalter darf Stimmrecht ausüben
Oberlandesgericht Dresden hebt entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts auf.
Datum der Veröffentlichung: 22.08.2019 10:46 Uhr | Autor: MSPW
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