Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Abwehrspieler Robin Becker von Eintracht Braunschweig nach mündlicher Verhandlung wegen eines im Ligaspiel gegen den TSV 1860 München (1:1) begangenen „unsportlichen Verhaltens“ (nach Paragraph 9 Nr. 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung) mit einer Sperre von fünf Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt. Das bedeutet: Dem 22-jährigen Innenverteidiger der Niedersachsen wird vom DFB-Sportgericht eine rassistische Beleidung eines oder mehrerer Gegenspieler zur Last gelegt.
Die Eintracht hat nach eigenen Angaben gegen die Entscheidung bereits Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt und hofft auf eine Revidierung des Urteils. „Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist für uns insgesamt völlig überraschend und in der Sache kaum nachvollziehbar“, wird Ex-Nationalspieler Tobias Rau als Mitglied des Braunschweiger Aufsichtsrates zitiert.
Rau weiter: „Ursprünglich wurden seitens des TSV 1860 München im Nachgang des Spiels Vorwürfe gegen Benjamin Kessel geäußert, die sich nunmehr gegen Robin Becker richten und in dem Urteil des DFB-Sportgerichts mündeten. Weder die Vorwürfe gegen Benjamin, noch gegen Robin sind für uns als Verein nachvollziehbar und basieren auf bloßen - bis heute nicht nachgewiesenen - Behauptungen einzelner Spieler des TSV 1860 München. Diese Vorwürfe und Behauptungen weisen wir ausdrücklich - auch im Namen von Robin - zurück. Daher werden wir alle uns zur Verfügung stehenden, rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Robin und die Eintracht - auch angesichts unserer sportlichen Situation und der Schwere der Vorwürfe - zu schützen. Wir vertrauen dabei aktuell weiterhin auf den DFB und seine Rechtsorgane und hoffen auf eine entsprechende Entscheidung.“
Braunschweig legt Berufung gegen DFB-Urteil ein
Eintracht-Abwehrspieler Robin Becker soll laut Sportgericht fünf Wochen pausieren.
Datum der Veröffentlichung: 27.04.2019 09:52 Uhr | Autor: MSPW
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