Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Drittligisten FC Bayern München II und Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit Geldstrafen belegt. Der FC Bayern muss 1.400 Euro, der HFC 720 Euro zahlen.
Kurz nach dem Anpfiff des Ligaspiels der Münchner bei den Würzburger Kickers (1:3) am 20. Juli hatte ein Zuschauer, der dem FC Bayern zuzuordnen war, eine Rauchbombe gezündet. Im weiteren Spielverlauf wurden ein Bengalisches Feuer und eine herausgerissene Sitzschale aus dem Münchner Zuschauerblock in den Innenraum geworfen.
In der 17. Minute des Spiels gegen den FC Bayern München II am 19. August (1:2) wurden aus dem Hallenser Zuschauerblock zwei Feuerzeuge auf das Spielfeld geworfen. Das Spiel musste daraufhin für etwa eine Minute unterbrochen werden. Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
Bayern München II muss Gelstrafe zahlen
Einige Anhänger hatten sich bei 1:3 gegen Würzburger Kickers unsportlich verhalten.
Datum der Veröffentlichung: 25.09.2019 08:55 Uhr | Autor: MSPW

Teilen Sie diesen Artikel mit Ihren Freunden:
Vorheriger Artikel:
» FC Carl Zeiss Jena: Trio zur U 21 versetzt
» FC Carl Zeiss Jena: Trio zur U 21 versetzt
Nächster Artikel:
» Hallescher FC nach Saisonbeginn an der Tabellenspitze der 3. Liga
» Hallescher FC nach Saisonbeginn an der Tabellenspitze der 3. Liga
Diese 3. Liga News könnten Sie ebenfalls interessieren
Kommentare
Kommentar schreiben
Kommentar zu dieser News
Zu dieser News sind noch keine Kommentare vorhanden!
WhatsApp Newsletter
Täglich die neusten News zur Liga im Newsletter:
News suchen
Noch nicht die passende Infos gefunden? Durchschen Sie unsere News: