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Bayern München II muss Gelstrafe zahlen

Einige Anhänger hatten sich bei 1:3 gegen Würzburger Kickers unsportlich verhalten.

Datum der Veröffentlichung: Uhr | Autor:

Bayern München II muss Gelstrafe zahlen
Foto: FC Bayern München II
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Drittligisten FC Bayern München II und Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit Geldstrafen belegt. Der FC Bayern muss 1.400 Euro, der HFC 720 Euro zahlen.

Kurz nach dem Anpfiff des Ligaspiels der Münchner bei den Würzburger Kickers (1:3) am 20. Juli hatte ein Zuschauer, der dem FC Bayern zuzuordnen war, eine Rauchbombe gezündet. Im weiteren Spielverlauf wurden ein Bengalisches Feuer und eine herausgerissene Sitzschale aus dem Münchner Zuschauerblock in den Innenraum geworfen.

In der 17. Minute des Spiels gegen den FC Bayern München II am 19. August (1:2) wurden aus dem Hallenser Zuschauerblock zwei Feuerzeuge auf das Spielfeld geworfen. Das Spiel musste daraufhin für etwa eine Minute unterbrochen werden. Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

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