Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „dreier Fälle unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.500 Euro belegt.
Unmittelbar vor dem Drittligaspiel beim TSV 1860 München (3:1) am 16. Dezember hatten Jenaer Zuschauer zwölf Rauchkörper und einen Böller gezündet. In der 47. und 55. Minute folgten zwei weitere Rauchkörper, in der 74. Minute detonierte auf dem Spielfeld ein aus dem Gästeblock geworfener Böller. Außerdem wurden während der Partie mindestens fünf Becher aus dem Jenaer Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen.
In der 76. Minute des Drittligaspiels beim Halleschen FC (0:0) am 2. Februar wurde ein Spieler der Heimmannschaft während der Ausführung eines Eckballs von einem aus dem Jenaer Zuschauerblock geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen. In der 86. Minute flogen weitere Feuerzeuge und Teile von Fahnenstangen in Richtung eines Spielers der Heimmannschaft, ohne diesen zu treffen.
9.500 Euro Geldstrafe für FC Carl Zeiss Jena
Fans der Thüringer hatten mehrfach Pyrotechnik gezündet und Gegenstände geworfen.
Datum der Veröffentlichung: 05.05.2019 10:03 Uhr | Autor: MSPW
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