Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 850 Euro belegt.
Vor dem Ligaspiel gegen den FC Carl Zeiss Jena (3:1) am 14. September hatte ein Münchner Zuschauer ein Bengalisches Feuer gezündet. Während der Partie zeigten 1960-Anhänger außerdem ein Banner mit beleidigendem Inhalt. Der TSV 1860 München hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
850 Euro Geldstrafe für 1860 München
Einige Fans der "Löwen" hatten sich beim Jena-Spiel unsportlich verhalten.
Datum der Veröffentlichung: 13.11.2019 09:11 Uhr | Autor: MSPW
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