Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.600 Euro belegt.
Grund: Vor dem Anpfiff des Drittligaspiels beim Karlsruher SC (3:2) am 18. Mai hatten Hallenser Zuschauer mindestens 14 Rauchtöpfe und zwei Knallkörper gezündet. Der Hallesche FC hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
5.600 Euro Geldstrafe für Halleschen FC
Einige Hallenser Zuschauer hatten sich in Karlsruhe unsportlich verhalten.
Datum der Veröffentlichung: 27.07.2019 10:07 Uhr | Autor: MSPW
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