Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger der U 23 des deutschen Rekordmeisters mit Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 5.150 Euro belegt.
Vor dem Ligaspiel des FC Bayern II beim FSV Zwickau (0:3) am 20. Oktober hatten Münchner Zuschauer mindestens zwei Rauchtöpfe gezündet. Außerdem warfen Zuschauer in der 12. Minute der Partie gegen den SV Waldhof Mannheim (2:2) am 28. Oktober mindestens 30 Tennisbälle auf das Spielfeld, die anschließend erst wieder eingesammelt und entfernt werden mussten. Zu Beginn der zweiten Halbzeit wurden von Münchner Zuschauern sieben pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der FC Bayern München hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
5.150 Euro Geldstrafe für Bayern München
Einige Anhänger der U 23 zündeten mehrmals Pyrotechnik und warfen Tennisbälle.
Datum der Veröffentlichung: 17.11.2019 10:32 Uhr | Autor: MSPW
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