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2800 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger

Datum der Veröffentlichung: Uhr | Autor:

2800 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück
Foto: VfL Osnabrück
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist VfL Osnabrück wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro belegt.

Ab der 46. Minute des Drittligaspiels bei Fortuna Köln (0:0) wurden im Osnabrücker Zuschauerbereich über einen Zeitraum von fünf Minuten mindestens acht pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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