Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist VfL Osnabrück wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro belegt.
Ab der 46. Minute des Drittligaspiels bei Fortuna Köln (0:0) wurden im Osnabrücker Zuschauerbereich über einen Zeitraum von fünf Minuten mindestens acht pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
2800 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück
Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger
Datum der Veröffentlichung: 04.04.2019 17:13 Uhr | Autor: MSPW
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