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24.900 Euro Geldstrafe: Jena prüft Berufung

DFB-Sportgericht hatte Zuschauer-Ausschreitungen in vier Fällen geahndet.

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24.900 Euro Geldstrafe: Jena prüft Berufung
Foto: imago/Matthias Koch
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat den FC Carl Zeiss Jena wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger in insgesamt vier Fällen mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 24.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Ursprünglich hatte Jena Einspruch gegen eine am 2. Oktober ausgesprochene Geldstrafe (3.500 Euro) eingelegt, nachdem Jenaer Zuschauer vor Beginn des Drittligaspiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach (3:2) am 28. Juli zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt hatten. Diese Bestrafung wurde vom DFB-Sportgericht in mündlicher Verhandlung bestätigt.

Auf Wunsch des Vereins wurden in diesem Verfahren jedoch noch weitere Vorfälle zusammengefasst und beurteilt. So brannten vor und während des DFB-Pokalspiels gegen den Zweitligisten 1. Union Berlin (2:4) am 19. August im Jenaer Zuschauerbereich mindestens 47 pyrotechnische Gegenstände. Außerdem wurden in der zweiten Halbzeit dreimal Papierrollen in Richtung eines Schiedsrichterassistenten geworfen. Diese Vorfälle wurden nun mit 20.500 Euro bestraft.

Weiterhin warfen Jenaer Zuschauer in der 15. Minute des Drittligaspiels bei Eintracht Braunschweig (0:2) am 14. September bei einem Eckstoß für die Gastgeber mindestens drei Gegenstände in Richtung der Eckfahne. Das wurde mit 900 Euro sanktioniert. Zusammen ergibt sich daher eine Summe von 24.900 Euro.

„Das Sportgericht hat keine Veranlassung gesehen, von der ständigen Rechtsprechung bei Zuschauer-Fehlverhalten abzuweichen“, so Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete. „Das Strafmaß hat sich an dem vor dieser Saison eingeführten Strafzumessungs-Leitfaden orientiert.“

Gegen das Urteil kann der FC Carl Zeiss Jena Berufung einlegen und damit eine Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht erwirken. FCC-Geschäftsführer Chris Förster erklärte dazu, dass der Verein einen erneuten Einspruch prüfen wird: „Ich werde mich mit den Gremien abstimmen und dabei für die Fortführung des Verfahrens werben.“

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