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23.850 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Anhänger der Lila-Weißen hatten sich in Braunschweig unsportlich verhalten.

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23.850 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück
Foto: imago/Hübner
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.850 Euro belegt. Bis zu 8.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was der VfL bis zum 30. Juni 2019 nachweisen muss.

Grund für die Geldstrafe: Vor dem Anpfiff der zweiten Halbzeit des Spiels bei Eintracht Braunschweig (4:3) wurden im Osnabrücker Zuschauerblock mindestens 66 Bengalische Feuer abgebrannt und zumindest eine Rakete auf das Spielfeld geschossen. Die Lila-Weißen haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend erklärt: „Der Einsatz von Pyrotechnik ist bekanntermaßen verboten und stellt eine Gefahr für die im Stadionbereich befindlichen Zuschauer dar. Entsprechend ist dieses Fehlverhalten durch den Verband zu sanktionieren. Vereinsseitig versuchen wir die tatsächlich Verantwortlichen zu ermitteln und im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Rechenschaft zu ziehen.“

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